1. A._____ stellte mit Eingabe vom 19. Januar 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Scheidungsverfahren OF.2021.57 ab 19. Januar 2023. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Zofingen fällte am 16. Mai 2023 das Scheidungsurteil und wies mit gleichentags erlassener Verfügung das obgenannte Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. 3. Gegen diese ihm am 19. Mai 2023 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 30. Mai 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: