Das Argument des Klägers, die Beklagte müsse den [...] der D. zurückgeben, da sie nicht mehr für diese arbeite, überzeuge nicht. Die D. gehöre dem Kläger zu 100 % bzw. habe ihm gehört, bis er alleine entschieden habe, diese teilweise abzustossen, weshalb er die damit einhergehenden Konsequenzen zu verantworten habe. Während des Zusammenlebens habe der Beklagten immer ein Fahrzeug zur Verfügung gestanden, sie sei mit einem Kleinkind auf ein Fahrzeug angewiesen und der Kläger bzw. seine Unternehmung verfügten über mehrere Fahrzeuge.