Dass der angebliche [datierter Entwurf für einen Beitrag in der Presse] publiziert worden wäre, behauptet der Kläger selber nicht. Warum eine Anfechtung der fristlosen Kündigung seiner Arbeitsstelle durch die Arbeitgeberin "formell- und materiell-rechtlich" nicht möglich ("aufgrund seiner vormaligen 100 %-Inhaberstellung bei der bzw. gegenüber der D.") resp. chancenlos (gewesen) sein sollte, ist nicht nachvollziehbar und wird vom Kläger auch nicht schlüssig begründet. Ins Leere läuft der Kläger schliesslich auch mit seinem Einwand, dass keine Gewinnaufrechnung vorgenommen werden dürfe, nachdem bereits die Vorinstanz von einer solchen abgesehen hat.