Zudem zweifle sie an, dass der Kläger nicht mehr für die D. arbeite. Seine Behauptung, eine Anfechtung der Kündigung wäre aussichtslos gewesen, sei fadenscheinig. Warum eine Anfechtung formell nicht möglich gewesen sein solle, begründe er nicht bzw. sein pauschaler Verweis auf seine vormalige Inhaberstellung sei bedeutungslos. Materiell sei die Missbräuchlichkeit einer solchen Kündigung augenfällig. Dass er sich überhaupt um eine neue Anstellung bemüht hätte, behaupte der Kläger nicht einmal und weise sich schon gar nicht darüber aus (Berufungsantwort, S. 7 ff.)