Die Beklagte bestreitet die Ausführungen des Klägers. Die Vorinstanz habe sich überzeugend mit der abenteuerlichen Erzählung des Klägers rund um die plötzlich und just nach Vorliegen eines richterlichen Vergleichsvorschlags (resp. nach dem er sich die sehr lange Frist zur Prüfung des Vergleichsvorschlags habe erstrecken lassen) behaupteten, angeblichen Mittellosigkeit auseinandergesetzt und sachlogisch geschlossen, dass die ganze Geschichte "konstruiert und nicht glaubhaft" erscheine.