Die F. habe zur "Risikoabwehr" intervenieren und die D. übernehmen müssen. Eine Anfechtung der Kündigung sei formell- und materiell-rechtlich nicht möglich resp. chancenlos. Er könne auch keine Arbeitslosentaggelder beziehen. Es seien keine Dividenden zu erwarten. Einfach so eine neue Stelle zu finden sei "nicht ganz so einfach", da die Beklagte seinen Ruf geschädigt habe. Das Gericht habe sich "fatal vertan" (Berufung, S. 3 ff.).