" 1. [Der Kläger] sei zu verpflichten, seine aktuelle Wohnadresse und seinen Meldestatus in der Schweiz (Wohngemeinde) zu nennen, unter Androhung des Nichteintretens auf die Berufung bei Säumnis. 2. Es sei bei der Redaktion der Zeitschrift E., S., eine Auskunft darüber einzuholen, ob der [datierter Entwurf für einen Beitrag in der Presse] (Klagebeilage 15) bei der Redaktion bekannt ist oder nicht.