3.2. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: vom 02.10.2022 – 31.03.2023: Fr. 4'486.00 vom 01.04.2023 – 31.07.2023: Fr. 2'258.00 ab 01.08.2023: Fr. 2'074.00 3.3. Die für diesen Zeitraum bereits geleisteten Unterhaltszahlungen sowie die Lohnzahlungen der D. an die Gesuchsgegnerin im Zeitraum vom 02.10.2022 bis zum 30.11.2022 sind an die oben genannten Unterhaltspflichten anrechenbar. […]