7. 7.1. Der Gesuchsteller sei ab 2. Oktober 2022 zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig Unterhaltsbeiträge in Höhe von mindestens CHF 7'000.00 zu bezahlen. 7.2. Eventualiter sei dieser Betrag teilweise als Betreuungsunterhalt zuzusprechen." 1.3. Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 beziffert die Beklagte ihren vom Kläger geforderten Ehegattenunterhalt auf monatlich mindestens Fr. 9'000.00.