Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2022 ersuchte der Kläger das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens mit den Begehren, es sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, a) den Ehegatten das Getrenntleben seit 2. Oktober 2022 zu bewilligen und b) ihm die Familienwohnung in R. zur Benutzung / Mieterschaft sowie c) die alleinige Obhut und das alleinige Sorgerecht über resp. für den Sohn C. (geb. tt.mm. 2019) zuzuweisen.