Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin in ihrer Stellungnahme vom 21. August 2023 erwies sich die kurzfristige Suche nach einem Ersatztermin als schwierig. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 wurde die Hauptverhandlung schliesslich auf den 6. September 2023 angesetzt, mithin vier Monate nach Auslaufen der ärztlich attestierten Reiseunfähigkeit des damaligen CEOs, was noch als mit einer beförderlichen Prozessleitung vereinbar erachtet werden kann, zumal die Beschwerdegegnerin den Verhandlungstermin mit diversen Beteiligten, einschliesslich dreier Zeugen (vgl. BB 19), und eigenen Terminen koordinieren musste.