am 25. Oktober 2022 retourniert (vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 21. August 2023), woraufhin diese am 10. November 2022 die Beweisverfügung erliess (BB 19). Darin wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die Adressen der zu befragenden Zeugen mitzuteilen. Auf Gesuch des Beschwerdeführers hin wurde diesem die Frist zur Mitteilung mit Verfügung vom 28. November 2022 bis 5. Dezember 2022 erstreckt (BB 20 f.). Mit Verfügung vom 31. Januar 2023 (BB 24) wurde die Hauptverhandlung schliesslich auf den 26. April 2023 gesetzt. Der Termin musste jedoch abgesagt werden, da der ehemalige CEO der Beklagten unfallbedingt bis 10. Mai 2023 reiseunfähig war.