2.7. Mit Verfügung vom 31. Januar 2023 setzte der Präsident der Beschwerdegegnerin die Verhandlung auf den 26. April 2023 fest, welche mit Verfügung vom 20. April 2023 wieder abgesetzt wurde. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 setzte der Präsident der Beschwerdegegnerin den Verhandlungstermin neu auf den 6. September 2023 fest. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 8. August 2023 reichte der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Aargau eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein und stellte folgende Anträge: