Verfahren betreffend Abänderung von Kinderunterhaltsbeiträgen an der Vereinbarung über den Parteiwechsel festhalten wollten. In seiner Eingabe vom 7. März 2022 weist der Beschwerdeführer auf die von der Vorinstanz bereits erwähnte praxisändernde Rechtsprechung des Bundesgerichts über die Passivlegitimation des Kindes in Abänderungsprozessen hin und begründete damit, dass an der Parteivereinbarung nicht festgehalten werde.