Die Eingabe vom 7. März 2022 erstreckt sich auf eineinhalb Seiten. Es handelt sich um eine Stellungnahme zu einer Verfügung, mit der die Vorinstanz die Parteien anfragte, ob sie in Anbetracht der sich zwischenzeitlich geänderten bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Passivlegitimation bei - 11 -