4. 4.1. Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens war ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Verfahrens betreffend Abänderung eines Ehescheidungsurteils. Der Gesuchsteller stellte mit seinem Gesuch den Antrag um vorsorgliche Sistierung der von ihm gemäss Scheidungsurteil zu leistenden Kindesunterhaltsbeiträge. Darüber hinaus stellte er anlässlich der ersten vorinstanzlichen Verhandlung vom 24. August 2022 den zusätzlichen Antrag, dass die Kinder in Abänderung des Ehescheidungsurteils vorsorglich unter seine alleinige Obhut zu stellen seien.