1. Mit Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Baden vom 25. April 2023 wurde das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege von B. (nachfolgend: Gesuchsteller) im Verfahren […] betreffend vorsorgliche Massnahmen bewilligt. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wurde der vom Gesuchsteller bevollmächtigte Beschwerdeführer eingesetzt. 2. 2.1. Am 25. April 2023 reichte der Beschwerdeführer beim Familiengericht Baden für seine Tätigkeit eine Kostennote über den Betrag von Fr. 7'722.50 (inkl. Fr. 470.40 Auslagen und Fr. 552.12 Mehrwertsteuer) ein.