7. Der Kläger bittet wegen seiner schwierigen finanziellen und gesundheitlichen Situation um unentgeltliche Prozesskostenhilfe. Er braucht keinen Anwalt, möchte aber die Gerichtskosten abschreiben lassen. 8. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten." -3- 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege des Gesuchstellers mit Verfügung vom 9. Mai 2023 ab.