5. Frau G., Bereichtsleiterin [Stiftung]-Schule Aarau, die mit Hilfe von ihre Mitarbeitende ein Polizeianruf gegen den Kläger organisierte und damit ihm starke negative emotionelle und als Folge finanzielle Schaden verursacht hat; die der Ruf des Klägers beschädigt hat; von ihrem Job zu entlassen. 6. Einen Antrag beim Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung zu stellen mit der Bitte, das Personal der [Stiftung]-Schule auf ihre fachliche Eignung und die schulweite Arbeit zu prüfen.