Gelegenheit gehabt habe, sich gegen die nichtige Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 18. April 2018 betreffend die Überweisung eines ungültigen Strafbefehls an das Gericht zu wehren. D. sei das nichtige Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 16. November 2021 gar nicht zugestellt worden. Es sei offensichtlich willkürlich, dass das Obergericht des Kantons Aargau der Klägerin ohne Parteistellung einen Betrag von Fr. 4'578.95 zugesprochen habe, ohne dass sie dies verlangt habe.