7.2.2. Für die Frage, ob er die ihm auferlegten Prozesskosten für das Beschwerdeverfahren innert Jahresfrist bezahlen kann, ist der Zeitraum von Januar 2022 (Gesuchseinreichung am 12. Januar 2022) bis und mit Dezember 2022 massgeblich. Der Gesuchsteller benötigt seinen Einkommensüberschuss in Höhe von Fr. 1'088.00 bis Oktober 2022, um die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens zu bezahlen.