Damit ist mit Prozesskosten von rund Fr. 34'064.00 zu rechnen. Diese Kosten kann der Gesuchsteller mit seinem Überschuss von Fr. 26'112.00 nicht vollständig decken. Der Freibetrag von Fr. 26'112.00 erlaubt es dem Gesuchsteller aber, seine eigenen geschätzten Parteikosten von Fr. 23'650.00 und die Gerichtskosten zumindest im Umfang von Fr. 2'400.00 zu bezahlen. Sofern die Prozesskosten diesen Betrag übersteigen hat der Gesuchsteller daher als mittellos zu gelten.