Die Vorinstanz hielt in ihrem Entscheid fest, dass der Gesuchsteller Ergänzungsleistungen von monatlich Fr. 746.00 erhalte und stützte sich diesbezüglich auf die Eingabe vom 8. Dezember 2020 (pag. 83 der vorinstanzlichen Akten). Diese vor der Entscheidfällung eingegangenen Unterlagen durfte das Gericht für die Einkommensermittlung berücksichtigen (E. 4.1 -8-