Bei den Aktiven ist dabei zu prüfen, ob diese verfügbar oder wenigstens kurzfristig realisierbar sind. Die Passiven müssen der Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts dienen und effektiv bezahlt werden. Ob die Mittellosigkeit anhand der einschlägigen Kriterien zutreffend untersucht wurde, ist eine Rechtsfrage. Ist hingegen die Höhe einzelner Einnahmen oder Ausgaben strittig, liegt eine Tatfrage vor (W UFFLI/FUHRER, a.a.O., N. 995).