Im zweiten Parallelverfahren OZ.2021.4 mit einem Streitwert von ca. Fr. 72'000.00 sei mit Verfahrenskosten von rund Fr. 15'110.00 zu rechnen. Er müsste über einen Überschuss von monatlich Fr. 5'833.35 verfügen, um die Verfahrenskosten der drei Parallelverfahren von rund Fr. 70'000.00 innert Jahresfrist abzahlen zu können. Es sei zudem mit weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem von der Beklagten ausgelösten Strafverfahren zu rechnen.