Eventualiter seien die Wohn- /Miet-/Nebenkosten von monatlich Fr. 210.00 (jährliche Nebenkostenpauschale Fr. 1'680.00 / 12, jährliche Heizkostenpauschale Fr. 840.00 / 12) gemäss der Ergänzungsleistungsberechnung für das Jahr 2020 massgebend. Ferner sei für die Beurteilung der finanziellen Verhältnisse auf den Zeitpunkt der Litispendenz abzustellen. Zum damaligen Zeitpunkt habe er noch keine Ergänzungsleistung erhalten, weshalb er im für die Beurteilung massgeblichen Zeitpunkt über ein monatliches Einkommen von Fr. 2'119.25 (AHV-Rente Fr. 1'586.00, BVG-Rente Fr. 533.25) verfügt habe.