Es sei folglich mit Anwaltskosten von Fr. 8'500.00 zu rechnen. Die Prozesskosten von rund Fr. 19'000.00 (Gerichtskosten Fr. 10'414.00, Anwaltskosten Fr. 8'500.00) könne der Gesuchsteller mit seinem Überschuss von rund Fr. 26'000.00 (24 * Fr. 1'088.00) ohne weiteres decken. Die Prozesskosten für die Verfahren OZ.2020.17 sowie OZ.2021.4 seien hierbei nicht zu berücksichtigen, nachdem die diesbezüglichen Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege mit den gleichentags erlassenen Verfügungen infolge Aussichtslosigkeit abzuweisen seien.