Beim zu beurteilenden ordentlichen Verfahren sei von einem aufwendigen Prozess auszugehen. Der monatliche Überschuss von Fr. 1'088.00 müsse die mutmasslichen Prozesskosten folglich innert zwei Jahren zu tilgen vermögen. Die Anwaltskosten seien aufgrund der zwischen dem Gesuchsteller und seinem Rechtsvertreter abgeschlossenen Honorarvereinbarung und anhand des mutmasslichen Stundenaufwandes abzuschätzen. Mangels diesbezüglicher Angaben vom Gesuchsteller werde ermessensweise von 30 Stunden Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 250.00 ausgegangen, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Es sei folglich mit Anwaltskosten von Fr. 8'500.00 zu rechnen.