2. Auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung mit Beiordnung des Unterzeichneten als unentgeltlicher Rechtsvertreter richterlich zu bewilligen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 4.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten verzichtete mit Eingabe vom 26. Januar 2022 (Postaufgabe 27. Januar 2022) auf eine Vernehmlassung. Das Obergericht zieht in Erwägung: