4.2. Gegen diese ihm am 13. Dezember 2021 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 10. Januar 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die vorinstanzliche Verfügung vom 08.12.2021 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Prozessführung mit Beiordnung des Unterzeichneten als unentgeltlicher Rechtsvertreter richterlich zu bewilligen.