Im Verfahren SF.2019.98 sei beiden Eheleuten die unentgeltliche Rechtspflege gewährt worden. Auf den auf dem Sperrkonto des Notars liegenden Betrag aus dem Verkauf der ehelichen Liegenschaft habe der Gesuchsteller keinen Zugang. Die Ehefrau weigere sich, den Betrag freizugeben, da sie behaupte, der ganze Betrag gehöre ihr. Diese Frage werde Gegenstand der güterrechtlichen Auseinandersetzung des im März eingeleiteten Scheidungsverfahrens sein. Das Geld stehe also nicht zur Verfügung. Wenn es dem Gesuchsteller gelinge, einen grösseren Betrag geltend zu machen, werde er zur Rückerstattung des URP-Geldes verpflichtet.