Phase 1: Einkommen Beklagter Fr. 8'203.00 (vorne E. 3.2, 4.3.2.2; ein hypothetisches Einkommen könnte nur für die Zukunft, nach einer Übergangsfrist angenommen werden) - 28 - - Existenzminimum Beklagter Fr. 2'769.00 (vorne E. 3.2) - Steuern Beklagter Fr. 900.00 (vorne E. 3.2) - Unterhalt Klägerin Fr. 2'515.00 Verbleibend Fr. 2'019.00