Die gleiche Ärztin bescheinigt im Zeugnis vom 13. Januar 2022 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % vom 2. Dezember 2021 bis zum 17. Januar 2022 sowie eine solche von 70 % vom 18. Januar bis zum 28. Februar 2022. In der Austrittsmeldung von AC., und von AD., wird nach dem Aufenthalt der Klägerin in der Klinik (vom 2. Dezember bis zum 31. Dezember 2021) unter Hinweis auf eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) auf dem Hintergrund fortgesetzter belastender Erfahrungen und der Nebendiagnose "Probleme in der Beziehung zum Ehepartner, lebt in Trennung, Scheidung steht an (ICD-10 Z63)" da-