Als "Folge des Ganzen" werden sich wiederholende Komplettausfälle erwähnt und ausgeführt, dass die Klägerin in derartigen Situationen nur noch liegen könne und sich "zunehmend zögerlich" erhole (Replikbeilage 4). Die gleiche Ärztin bescheinigt im Zeugnis vom 13. Januar 2022 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % vom 2. Dezember 2021 bis zum 17. Januar 2022 sowie eine solche von 70 % vom 18. Januar bis zum 28. Februar 2022.