An der Verhandlung vom 24. Januar 2022 sagte die Klägerin in der Parteibefragung, als der Beklagte ihr angedroht habe, kein Geld mehr zu bezahlen, habe sie gewusst, dass dies sie in grösste finanzielle Not bringen würde. Sie sei, seit sie getrennt sei, permanent am Kämpfen. Sie habe sich total überfordert, schon letztes Jahr. Über Weihnachten sei sie zusammengebrochen. Sie habe im Januar nicht zu arbeiten anfangen können und länger pausieren müssen; und dann wieder im April. Sie habe in AA. zur Kur müssen. Die Ärztin habe gesagt, sie müsse bremsen. Sie habe nur noch Angst gehabt, alles zu verlieren, was sie sich aufgebaut habe. Am 18. Januar 2022 habe sie wieder arbeiten können.