tember 2021) wurde der Klägerin mitgeteilt, dass eine umfassende ambulante Untersuchung (Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Endokrinologie, Orthopädie/Rheumatologie und Psychiatrie) als notwendig erachtet werde. Es wurden Untersuchungstermine für Dezember 2021 und für Januar und April 2022 angezeigt (Replikbeilage 3). Nach unbestritten gebliebener Darstellung in der Berufungsantwort (S. 9) ist das IV-Verfahren noch nicht abgeschlossen und liegt noch keine neue, rechtskräftige Verfügung vor.