Die Beteiligten der [...] seien gleichberechtigt und die Klägerin sei in der [...] nicht federführend, wie die Gegenseite behaupte. Die Klägerin sei weiterhin in ihrer Erwerbsfähigkeit gesundheitlich erheblich - 23 - eingeschränkt, wie dies bereits vor Gründung der [...] der Fall gewesen sei, und es sei weiterhin mit einem Nettoerlös aus ihrer Praxistätigkeit zu rechnen, wie dies in den bisherigen Akten dargelegt worden sei.