Die Klägerin sei weiterhin in ihrer Erwerbsfähigkeit gesundheitlich erheblich eingeschränkt, wie dies bereits vor Gründung der [...] der Fall gewesen sei, und es sei weiterhin mit einem Nettoerlös aus ihrer [...] zu rechnen, wie dies in den bisherigen Akten dargelegt worden sei. Der Plan für eine solche [...] der Klägerin sei im Übrigen schon sehr alt und sei noch entstanden, als sie mit dem Beklagten zusammengelebt habe und es ihr gesundheitlich etwas besser gegangen sei. Die Beteiligten der [...] seien gleichberechtigt und die Klägerin sei in der [...] nicht federführend, wie die Gegenseite behaupte.