Die Klägerin bestätigt in der Eingabe vom 17. Juni 2022, dass sie neu als Teil einer "H." tätig sei. Jede der [...] an der H. beteiligten Therapeutinnen fahre aber je eine eigene, wirtschaftlich gänzlich selbständige Einzelpraxis, ein Einzelunternehmen. Jede habe ihre eigenen Einnahmen und Ausgaben. Keine partizipiere in irgendeiner Weise an den Einnahmen oder Ausgaben einer Kollegin. Jede habe auch einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter. Für die Klägerin gelte immer noch der sich bei den Akten befindende Mietvertrag. Die Klägerin betreibe auch weiterhin eine eigene Webseite [...].