pro Tag bei einem 100 % Pensum sei eine theoretisch mögliche Zahl. Kein Therapeut komme auf 8 verrechenbare Stunden, selbst wenn er voll arbeite. Bei der auf der Webseite der Klägerin zuerst aufgeführten Position "Alle Massagen" resultiere z.B. nur ein Stundenansatz von rund Fr. 135.00. Wie auch andere Selbständigerwerbende könne die Klägerin nicht alle Stunden, während deren sie in der H. sei, in Rechnung stellen. Der Klägerin gehe es nach wie vor schlecht. Vom 28. Februar bis zum 13. April 2022 habe sie wiederum in der N. AG stationär behandelt werden müssen.