In seiner Eingabe vom 2. Juni 2022 machte der Beklagte zudem mit Hinweis auf einen propagierten Eröffnungsabend der H. am 15. Juni 2022 geltend, die Klägerin eröffne Mitte Juni 2022 zusammen mit fünf anderen Therapeutinnen eine H. mit umfassendem Therapieangebot. Bis auf den Namenszusatz "Gemeinschaft" sei die H. identisch mit dem von der Klägerin bisher für ihre Einzelpraxis verwendeten Namen "H.". Dies zeige, dass die Klägerin keineswegs gesundheitlich derart angeschlagen sei, wie sie behaupte. Vielmehr zeige sich, dass die Klägerin ihre berufliche Karriere aktiv plane und angehe.