Mindesteinkommen von Fr. 8'500.00 (netto) ohne Weiteres auch bereits mit einem 70 % Pensum erzielbar sei, bestünden doch die Aufwandposten insbesondere aus umsatzunabhängigen Fixkosten wie Miete, Versicherungen etc. Die vorinstanzliche Beurteilung könne sich insbesondere auch nicht auf das von der Klägerin eingereichte Arztzeugnis ihrer Hausärztin vom 13. Januar 2022 und den Austrittsbericht der Klinik I. vom 31. Dezember 2021 stützen.