Der Klägerin seien gemäss eigenen Angaben bei einem Vollpensum acht Stunden Therapie pro Tag möglich und sie generiere pro Therapiestunde mindestens Fr. 137.00 Umsatz, wobei gemäss Website der Klägerin auch Stundenansätze von Fr. 167.00 verrechnet würden. Ein Dienstleistungserlös von Fr. 75'762.70 wie im Geschäftsjahr 2020 bedeute unter Berücksichtigung von fünf Wochen Ferien (bzw. bei 228 Arbeitstagen pro Jahr) und einem angenommenen Stundensatz von Fr. 137.00 lediglich 2,425 Therapiestunden pro Arbeitstag. Die Klägerin habe zudem zusammen mit anderen Therapeuten per 1. November 2021 neue Praxisräume angemietet. - 21 -