5.2.3. Für die Phase 5 ab Juni 2022 hat die Vorinstanz der Klägerin Wohnkosten von Fr. 1'530.00 und Fr. 120.00 für einen Parkplatz, total Fr. 1'650.00, angerechnet. Zur Begründung wurde ausgeführt (E. 7.1.4), dies entspreche der um den [...] reduzierten Miete der früheren Wohnung und erscheine den Verhältnissen der Parteien angemessen.