Klagebeilage 4). Es trifft somit zu und wird von der Klägerin auch nicht bestritten (Berufungsantwort S. 14), dass der im Abschluss 2020 der H. (Replikbeilage 10, S. 5) aufgeführte Raumaufwand von Fr. 9'047.00 für 2020 auf sieben Monate zu verteilen ist, woraus sich ein monatlicher Betrag von Fr. 1'292.50 ergibt. Allerdings wurde die H. ab Juli 2021 nicht mehr in der Wohnung der Klägerin betrieben und trug das Geschäft ab diesem Zeitpunkt bis zum Auszug aus dieser Wohnung Ende November 2021 nichts mehr zu diesen Kosten bei.