5. 5.1. Der Beklagte beanstandet in der Berufung (S. 10 f.) die im Bedarf der Klägerin nach der Trennung berücksichtigten Wohnkosten in den Phasen 1, 2 (Juni 2020 bis November 2021) und 5 (ab Juni 2022). Die Klägerin habe vom 1. Juni 2020 bis 30. November 2021 am [...] in U. eine Wohnung für Fr. 2'230.00 gemietet gehabt. Für die in dieser Wohnung gleichzeitig betriebene H. seien im Geschäftsabschluss 2020 durchschnittlich Fr. 1'292.50 monatliche Mietkosten eingerechnet gewesen.