Der Beklagte hat vor Vorinstanz in der Klageantwort denn auch ausdrücklich bestritten (act. 44), dass er irgendwelche Arbeiten in seinen Liegenschaften durch die D. AG ausführen lasse. Einzig die Hecke werde einmal pro Jahr durch diese Firma geschnitten. Weder in der Fischer- noch in der Jagdhütte lasse der Beklagte Arbeiten durch Mitarbeiter der D. AG ausführen, geschweige denn, dass er "diverse Kleider, Wein, Abendessen, Uhren, Computer nebst Software und Fussballtickets" über die D. AG laufen lasse. Richtig sei einzig, dass die Firma für Kundenanlässe bzw. für ihre Mitarbeiter beim AE. zwei Jahreskarten gelöst habe.