Die als Klagebeilage 24 eingereichte definitive Steuerveranlagung 2017 (betr. die Zeit der gemeinsamen Steuerpflicht der Parteien) beruht auf einem steuerbaren Einkommen der Parteien von Fr. 135'100.00. Die Steuererklärung 2017 liegt nicht bei den Akten, wohl aber der Lohnausweis 2017 des Beklagten, der ein Nettoeinkommen von Fr. 102'457.00 ausweist (Klageantwortbeilage 3). In der Steuererklärung 2018 (Klagebeilage 23) beträgt das steuerbare Einkommen der Parteien Fr. 131'517.00, in der Steuerer- - 16 -