Dieser Betrag ist zudem auch in den Lohnausweisen 2019 und insbesondere 2020 (Klageantwortbeilage 3) enthalten. Die Vorinstanz legte ihrem Entscheid denn auch diesen im Lohnausweis 2020 ausgewiesenen Betrag (Nettolohn 2020: Fr. 3'435.00 [= Fr. 41'221.00 {inkl. Geschäftswagen}] : 12) zuzüglich der Hälfte der Repräsentationsspesen zugrunde (E. 6.3).