In den Lohnausweisen 2017 und 2018 der D. AG (Klageantwortbeilage 3) ist jeweils als Gehaltsnebenleistung ein Privatanteil Geschäftswagen in der Höhe von Fr. 3'689.40 aufgeführt. Der unter Einbezug dieses Betrages sich für 2018 ergebende "Nettolohn" von Fr. 102'540.00 hat in die Steuererklärung 2018 (Klagebeilage 23) als Einkunft aus dem Haupterwerb des Beklagten Eingang gefunden. Somit ist der Beklagte damals selber davon ausgegangen, dass er im Umfang dieses Betrages eine zusätzliche einkommensrelevante Leistung der Arbeitgeberin erhalte. Dieser Betrag ist zudem auch in den Lohnausweisen 2019 und insbesondere 2020 (Klageantwortbeilage 3) enthalten.